Drucksache 17/3118
23. 05. 2017

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jaqueline Rauschkolb und Sven Teuber (SPD)

Wickelplätze in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden

In den meisten öffentlichen Gebäuden und Gaststätten sind die Wickelplätze im Bereich der Damentoiletten angesiedelt. Männer, die ein Kind wickeln müssen, stehen demnach häufig vor dem Problem, keinen geeigneten Platz vorzufinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Vorgaben gibt es bei der Errichtung und Gestaltung von Wickelplätzen für Bauherren und/oder Betreiber von Gebäuden/Lokalen mit Publikumsverkehr?
2. Welche Anreize werden geschaffen, um mehr geschlechtsneutrale Wickelplätze zu schaffen?
3. Gibt es Best Practice Beispiele aus anderen Kommunen oder Ländern, um Wickelplätze gleichermaßen für Vater und Mutter zugänglich zu machen?
4. Welchen Maßgaben folgt die Landesregierung bei der Schaffung von Wickelplätzen in den Räumlichkeiten der eigenen öffentlichen Hand?

Jaqueline Rauschkolb und Sven Teuber

Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Mai 2017 – LANDTAG RHEINLAND-PFALZ – 2317. Wahlperiode